Ab Mittwoch, den 4. August, müssen alle Besucher nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Ein Antigen-Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden.
Besucher müssen weiterhin eine mitgebrachte FFP2-Maske tragen, Abstand halten und auf ihre Händehygiene achten.
Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreiskliniken.