An privaten Treffen dürfen maximal 15 Personen aus 4 Haushalten teilnehmen, dabei werden Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt. Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie fünf weitere Kinder werden ebenfalls nicht mitgezählt.
Private Veranstaltungen im Freien dürfen mit bis zu 200 Personen stattfinden. In geschlossenen Räumen sind ebenfalls 200 erlaubt, allerdings unter Beachtung der 3G-Regeln. Diskotheken müssen schließen.