Baden-Württemberg:
Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Stand: 01.07.21 15:05 Uhr
Seit heute gelten in baden-württembergischen Pflegeheimen, Krankenhäusern und besonderen Wohnformen mit Behinderungen keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahl mehr, wenn der entsprechende Stadt- oder Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 hat.
Das heißt, die Bewohner oder Patienten dieser Einrichtungen können genauso viele Besucher empfangen, wie andere. Außerdem entfällt auch die Testpflicht.
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