Demente Seniorin | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Stand: 01.07.21 15:05 Uhr

Seit heute gelten in baden-württembergischen Pflegeheimen, Krankenhäusern und besonderen Wohnformen mit Behinderungen keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahl mehr, wenn der entsprechende Stadt- oder Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 hat.

Das heißt, die Bewohner oder Patienten dieser Einrichtungen können genauso viele Besucher empfangen, wie andere. Außerdem entfällt auch die Testpflicht.
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