Zollernalbkreis | Bildquelle: RTF.1

Zollernalbkreis:

Lockerungen ab Samstag

Stand: 11.06.21 15:47 Uhr

Im Zollernalbkreis liegt die Inzidenz bei 23,2 - und somit den fünften Tag in Folge unter 50. Deshalb treten ab Samstag, den 12.6., Lockerungen der Öffnungsstufe 3 in Kraft.


Der Betrieb und Zutritt zu unter anderem folgenden Einrichtungen bzw. die Teilnahme an folgenden Angeboten und Aktivitäten ist wieder, jedoch nur nach Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesenennachweises, zulässig:

Die entsprechende Öffentliche Bekanntmachung mit allen Lockerungen bzw. Regelungen sowie der Feststellung des Gesundheitsamtes, dass die Inzidenz den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat, ist auf der Homepage der Landkreisverwaltung eingestellt.

Zudem hat der Zollernalbkreis am Donnerstag, 10. Juni 2021 zum ersten Mal die Inzidenzmarke von 35 unterschritten. Sofern die sinkende Tendenz 5 Tage in Folge anhält, könnten gleich zu Beginn der neuen Woche erneut weitere Lockerungen verfügt werden. Hierzu zählen unter anderem der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufe 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden, zum Beispiel in der Außengastronomie.

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