Unter anderem entfällt die Testpflicht für Aktivitäten im Freien, wie z.B. in der Außengastronomie, in Freibädern und bei Open-Air-Veranstaltungen.
Kulturveranstaltungen und Veranstaltungen in Vereinen, Betrieben oder ähnlichem dürfen von bis zu 750 Personen besucht werden, wenn sie draußen stattfinden.
Bedeckt 3 / 5° C Luftfeuchte: 69% |
Bedeckt 7 / 10° C Luftfeuchte: 53% |
Bedeckt 2 / 4° C Luftfeuchte: 76% |