Die entsprechend erlassene Verfügung bezieht sich im Wesentlichen auf Grill – sowie Spielplätze und den Innenstadtbereich. Ziel des Verbots ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Eine Übersicht über die betroffenen Plätze und Flächen finden sie online unter www.kreis-tuebingen.de.