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Land stimmt zu: Tübingen wird Modellstadt für Corona-Lockerungen

Stand: 15.03.21 20:41 Uhr

In Tübingen dürfen ab Dienstag, 16. März 2021, die Außengastronomie sowie Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Das Land hat dem Vorhaben jetzt zugestimmt. Zugangsvoraussetzung für alle ab 14 Jahren ist ein Tübinger Tagesticket als Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest. Lesen Sie hier alles über die neuen Regelungen:

In Tübingen dürfen ab Dienstag, 16. März 2021, die Außengastronomie sowie Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Zugangsvoraussetzung für alle ab 14 Jahren ist ein Tübinger Tagesticket als Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest. Als Alternative sind Schnelltests in der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht zulässig. Die Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Schnelltestpflicht zu überprüfen.

„Wir koppeln die weiteren Lockerungen an verpflichtende Schnelltests. So sind Öffnungen verantwortungsvoll möglich, und unsere Stadt erwacht endlich wieder zum Leben. Im besten Fall senken wir die Infektionszahlen durch die massive Ausweitung des Testens", sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.

Das Land Baden-Württemberg hat dem Modellprojekt zugestimmt, das die Universitätsstadt Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz im Landkreis Tübingen bis Ostersonntag umsetzt. Das Universitätsklinikum übernimmt die wissenschaftliche Begleitung.

Was heißen die neuen Regeln für Gaststätten?

Zusätzlich zum Außer-Haus-Verkauf, Abhol- und Lieferdiensten dürfen im ganzen Tübinger Stadtgebiet Schank- und Speisewirtschaften die Außengastronomie für den Publikumsverkehr öffnen. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Es dürfen bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen dürfen die Gäste die Innenräume der Gaststätte betreten. Personal und Gäste müssen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.

Was heißen die neuen Regeln für Kunst- und Kultureinrichtungen?

Im ganzen Tübinger Stadtgebiet dürfen Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Musikschulen, Archive und Bibliotheken für den Publikumsverkehr öffnen und Veranstaltungen anbieten. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. In geschlossenen Räumen müssen Personal und Gäste eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.

Wo gilt die Testpflicht?

Die Testpflicht gilt in allen Gaststätten und Kultureinrichtungen im gesamten Stadtgebiet, die jetzt zusätzlich öffnen dürfen. Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Innenstadt (Zinser-Dreieck und Altstadt), nicht aber in Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen (zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen). Im gesamten Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, gilt die Testpflicht für Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. Alle Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen am Eingang gut sichtbar darauf hinweisen. Die Stadtverwaltung stellt den Betrieben entsprechende Plakate zur Verfügung.

Was ist das Tübinger Tagesticket?

Das Tübinger Tagesticket bescheinigt, dass die Besitzerin oder der Besitzer dieses Nachweises am selben Tag einen Corona-Schnelltest durchgeführt hat und dass das Ergebnis negativ war. Das heißt, dass die Person am Tag des Tests mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend ist. Allerdings kann das schon am nächsten Tag anders sein, und der Test entdeckt nicht alle Infektionen. Daher gilt weiterhin: vorsichtig bleiben, Abstand halten, Maske tragen.

Wie und wo wird getestet?

In der Innenstadt stehen ab Dienstag sechs Teststationen bereit, die von 9.30 bis 19 Uhr geöffnet sind: auf dem Marktplatz, am Haagtor, in der Kulturhalle, in der Karlstraße (Zinser), auf der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) und in der Poststraße in der Nähe des Bahnhofs. Die dort eingesetzten nasalen Schnelltests sind schmerzfrei und kostenlos. Wer negativ getestet ist, erhält als Bestätigung ein Tübinger Tagesticket.

Gelten andere tagesaktuelle Schnelltests auch?

Tübinger Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen das Tagesticket ausstellen, wenn der Schnelltest unter Aufsicht in der Einrichtung durchgeführt wird. Wer über einen personalisierten tagesaktuellen Schnelltest-Nachweis verfügt, der von einem Arbeitgeber, einer Schule außerhalb Tübingens oder einer Ärztin/einem Arzt ausgestellt wurde, kann diesen an einer Teststation in ein Tübinger Tagesticket umwandeln, ohne sich erneut testen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass aus dem Nachweis hervorgeht, dass der Test unter Aufsicht einer medizinischen Fachkraft erfolgt ist. Betriebe, die einer Testpflicht unterliegen, können für die Nutzung ihrer eigenen Angebote auch einen Schnelltest vor Ort anbieten, der von der Stadt finanziert wird. Das gilt insbesondere für Friseursalons.

Wie wird kontrolliert?

Die Betriebe und Einrichtungen, in denen die Testpflicht gilt, müssen sich das Tübinger Tagesticket vor dem Verkauf vorlegen lassen. Der städtische Vollzugsdienst kann überprüfen, ob das Tagesticket auf den Namen der Person ausgestellt wurde, die es mit sich führt.

Auch das Staatsministerium Stuttgart äußerte sich zu dem Modellvorhaben in einer Presse-Info:

Unter der Überschrift "Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit" kann in Tübingen starten", heißt es: "Mit einem Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit" will das Land zusammen mit der Stadt Tübingen neue Wege im Umgang mit der Corona-Pandemie proben. Denn mit der breiten Verfügbarkeit von relativ einfach durchzuführenden Schnelltests eröffnen sich nun neue Möglichkeiten für Öffnungen, ohne dass dabei unverantwortliche Risiken eingegangen werden müssen."

Das Land wolle "auch und gerade in Zeiten erhöhter Inzidenzen, in einem Modellprojekt Erfahrungen sammeln, ob durch den intensiven Einsatz von Schnelltests auch zusätzliche Öffnungsschritte umsetzbar sind, ohne dass dadurch einen negativen Effekt auf das Infektionsgeschehen entsteht. Beginnend am 16. März 2021 wird die Landesregierung gemeinsam mit der Universitätsstadt Tübingen das Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit" auf den Weg bringen."

Das Projekt, das an das Impulspapier von Ministerpräsident Winfried Kretschmann für die Ministerpräsidentenkonferenz anknüpfe, sorge zudem durch das engmaschige Testen - auch in Bereichen, in denen eigentlich kein Schnelltest notwendig wäre - sogar für zusätzliche Sicherheit.

Ministerpräsident Kretschmann sagte: „Das sind genau die innovativen Ideen, die wir in der Pandemie dringend brauchen. Wir erhoffen uns von dem Projekt, dass wir damit einen Weg finden, den Menschen etwas mehr Normalität zu ermöglichen. Den Branchen, die besonders vom Lockdown betroffen sind, eröffnen wir damit hoffentlich neue Perspektiven - All das ohne Abstriche bei der Sicherheit eingehen zu müssen. Es ist wertvoll, mit diesem Projekt einen neuen, innovativen Weg einzuschlagen und seine praktische Umsetzbarkeit zu prüfen."

Es sei klar, so Kretschmann, dass wir angesichts einer sich aufbauenden dritten Welle, die maßgeblich durch die ansteckenderen Mutanten hervorgerufen werden könnte, noch einige Zeit große Vorsicht walten lassen müssen. „Zugleich würde ein einfaches „weiter so" die große Disziplin der Menschen immer weiter strapazieren. Und einzelne Branchen zunehmend in Existenzkrisen bringen.

Innenminister Thomas Strobl sagte: „Testen ist eines der Instrumente, die aus dieser Krise führen, die den Menschen wieder mehr von ihrem alten Leben zurückgeben können. Diese Pandemie hat den Bürgerinnen und Bürgern schon unendlich viel abverlangt. Sie brauchen Hoffnung, sie brauchen Perspektive. Dieses Modellprojekt gibt Hoffnung und kann Perspektiven eröffnen. Wir wollen damit dazu beitragen, die richtige Balance zu finden: mehr normales Leben, ohne auf Sicherheit verzichten zu müssen. Denn klar ist, die Gefahr durch Corona ist nach wie vor riesengroß. Wir passen freilich auf, die bisherigen Erfolge nicht zu verspielen."

Die Tübinger Pandemie-Beauftragte Dr. Lisa Federle und der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer haben das Konzept für den Pilotversuch in Abstimmung mit dem Land entwickelt und freuen sich über die Genehmigung des Landes, ihn schon am Dienstag zu starten:

„Wir bedanken uns beim Land für die Chance, gemeinsam mit der engagierten Bürgerschaft auszutesten, wie eine Stadt sicher geöffnet werden kann. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Tübinger Weg, die Pandemie durch präventives Testen unter Kontrolle zu bringen." Oberbürgermeister Palmer bedankt sich ganz besonders bei der Tübinger Händlerschaft: „Der Handel in Tübingen hat die Testpflicht akzeptiert und ermöglicht damit, dass Kultur und Gastronomie öffnen können. Das ist gelebte Solidarität."

Das Modellprojekt besteht, schreibt das Staatsministerium, aus folgenden Komponenten:

"Für die Nutzung der Einzelhandelsangebote, die bis zum 8. März geschlossen waren, sowie für Friseursalons und bei körpernahen Dienstleistungen wird ein tagesaktueller Schnelltest zur Bedingung.

Außengastronomie und Kulturbetriebe sowie Kinos werden zusätzlich geöffnet, jedoch ebenfalls nur für Personen, die ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorweisen können sowie unter Einhaltung weiterer Hygieneauflagen.Für die Ausstellung von Testzertifikaten sollen in der Innenstadt Schnellteststationen eingerichtet werden. Angelerntes Personal weist dort die zu testenden Personen an, kostenlose moderne Eigentests anzuwenden, dokumentiert das Ergebnis und gibt ein personalisiertes Zertifikat aus. Das Modellprojekt wird durch die Universität Tübingen wissenschaftlich begleitet, um konkrete Handlungsempfehlungen für andere Regionen und das Land abzuleiten."

Warum Tübingen?

Die Universitätsstadt Tübingen habe "mit dem Einsatz von präventiven Tests in Altenheimen und bei der Allgemeinbevölkerung in der Pandemie viel Erfahrung gesammelt und positive Resultate erzielt. Aufgrund der in Tübingen bereits umfangreich gesammelten Vorerfahrungen, der damit verbundenen Vorarbeiten und der somit sehr kurzfristigen Umsetzbarkeit wird das skizzierte Konzept zunächst in der Universitätsstadt Tübingen getestet."

Das Staatsministerium weist auf folgende Hintergrundinfos hin:

"Für den Einzelhandel ist die Vorlage des Schnelltestzertifikats nur im zentralörtlichen Versorgungsbereich Bedingung. Für Außengastronomie und Kulturbetriebe gilt diese Bedingung im gesamten Stadtgebiet. Außerhalb des zentralörtlichen Versorgungsbereichs und damit abseits der Teststationen können die Einrichtungen dieser Kategorie das Zertifikat auch durch einen Schnelltest ersetzen, den sie selbst vor Ort durchführen und beaufsichtigen.

Die Beschaffung der nasalen Schnelltests kann über das DRK Tübingen in der notwendigen Menge erfolgen. Es ist von einem täglichen Bedarf von zu Beginn 10.000 Test pro Tag auszugehen. Bei Testungen an 6 Tagen pro Woche ergibt sich ein Bedarf von 180.000 Tests, mit Puffer rechnet man mit insgesamt 250.000 Tests. Es ist davon auszugehen, dass die an den Teststationen durchgeführten Tests nach der Testverordnung des Bundes finanziert werden können.

Der Pilotversuch soll am 16. März 2021 starten und vorerst bis 4. April 2021 laufen.

Die Universitätsstadt Tübingen und der Landkreis Tübingen stellen sicher, dass jedes positive Schnelltestergebnis umgehend per PCR-Test überprüft wird.

Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Modellvorhabens sind einschließlich konkreter Handlungsempfehlungen für andere Regionen und das Land von der zuständigen Behörde vor Ort umfassend zu dokumentieren und dem Sozialministerium zu übermitteln. Zwischenberichte sind wöchentlich zu erstellen."

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Staatsministeriums: "Gemäß § 20 CoronaVO können die zuständigen Behörden vor Ort sowohl weiterreichende Maßnahmen als auch im Einzelfall Abweichungen von den Regelungen der CoronaVO ermöglichen. In der Begründung der CoronaVO wird darunter explizit die Möglichkeit von befristeten kommunalen Modellvorhaben gefasst, wenn aus diesen zusätzliche Erkenntnisse und Umsetzungsempfehlungen für die landesweite Pandemiebekämpfung im Sinne der bisherigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gewonnen werden können und sollen. Voraussetzung für ein solches Modellprojekt ist, dass es die Erprobung zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie unter nochmal verschärften Hygieneauflagen, wie z.B. der verpflichtenden Einführung einer Testkonzeption vor Ort, zum Inhalt hat und mit Blick auf den Inzidenzwert des jeweiligen Land-/Stadtkreises im Benehmen mit dem Sozialministerium vertretbar ist."

 

 

Quelle: PM Universitätsstadt Tübingen, PM Staatsministerium BW

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