Zuerst hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ungeeignete Gebiete ausgeschlossen. Zu diesen ungeeigneten Gebieten zählt der gesamte Landkreis. Im Landkreis Reutlingen und im Zollernalbkreis kommen nur sehr kleine Gebiete als möglicher Standort für den Atommüll in Frage, das Gebiet beginnt bei Bad Urach und Münsingen und zieht sich dann nordöstlich über Ulm und Heideheim.
Neben den kleinen Flächen in der Region Neckar-Alb gibt es also noch zahlreiche weitere mögliche Flächen im ganzen Bundesgebiet. Die Orte müssen in den kommenden Jahren erkundet und geprüft werden. Ziel der BGE ist es, bis zum Jahr 2031 einen Standort für den Atommüll vorzuschlagen.
Die Bundesgesellschaft möchte bis dahin mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Dialog treten und schließlich auf wissenschaftlicher Basis einen Standortvorschlag machen. Die finale Entschidung fällen dann Bundestag und Bundesrat.
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