Kretschmann | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Kretschmann stellt neue Beschlüsse vor

Stand: 08.01.21 16:05 Uhr

Am Dienstag wurde die neue Coronaverordnung von Bund und Ländern vorgestellt. Diese beinhaltet unter anderem schärfere Kontaktbeschränkungen sowie die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer in Corona-Hotspots. Ministerpräsident Kretschmann hat am heutigen Freitag zu den beiden Themen Stellung genommen.


Laut den neuen Kontaktbeschränkungen sind private Zusammenkünfte ab dem 11. Januar nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal einer weiteren Person gestattet. Dies kann gerade für Eltern mit kleinen Kindern eine große Herausforderung darstellen. Deswegen hat Winfried Kretschmann bei der heutigen Sondersitzung des Landtags neue Ausnahmen für Kinder vorgestellt.

Kinder bis 14 Jahren werden bei den neuen Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Außerdem können sich zwei Familien zu einer Betreuungsgemeinschaft zusammenschließen, in der die Kinder wechselseitig betreut werden können.

Die CDU hat bereits am Donnerstag einen Brief an Kretschmann geschrieben, in dem die Partei an ihn appelliert, bei den scharfen Kontaktbeschränkungen Ausnahmen für Familien mit Kindern hinzuzufügen. Mit dem heutigen Beschluss reagiert Kretschmann auf diese Forderung. Eine Entscheidung bezüglich der möglichen Öffnung von Kitas und Grundschulen am 18. Januar wird erst am kommenden Donnerstag erwartet.

Ein weiterer Punkt, der bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag beschlossen wurde, ist die Beschränkung des Bewegungsradius. In Hotspots dürfen sich die Menschen nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Laut Kretschmann könne diese Regelung allerdings keine Menschenansammlungen verhindern, vor allem nicht in Schneegebieten.

Deswegen sollen mit wirkungsgleichen Maßnahmen Menschenansammlungen auf lokaler Ebene verhindert werden. Die örtlichen Behörden werden dazu angehalten, Ansammlungen und Verstößen gegen das Abstandsgebot unverzüglich vor Ort entgegenzuwirken. Dafür könnten Parkplatzsperrungen und Straßenkontrollen an touristischen Ausflugszielen eingeleitet werden.

Die Menschen sollten wissen, dass sie wieder nach Hause geschickt werden können, wenn es auf der Schwäbischen Alb zu voll wird, so Kretschmann weiter. Dies geschehe unabhängig davon, ob sie aus einem Gebiet mit hoher oder niedriger Inzidenz kommen. Das Ziel sei schließlich, Ansteckungen aufgrund von Menschenansammlungen zu verhindern, so Kretschmann abschließend.

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