Die Betäubung von Schweinen mit hochkonzentriertem CO2 ist in der EU-Schlachtverordnung geregelt. Das Verfahren wird auf allen großen Schweineschlachthöfen in der EU am häufigsten angewandt. Dennoch ist das CO2-Verfahren mit tierschutzrelevanten Problemen verbunden: Das Gas führt in den ersten zehn bis 20 Sekunden vor Eintritt der Bewusstlosigkeit zu Schleimhautreizungen und Atemnot. Viele Schweine reagieren mit starker Unruhe und Fluchtversuchen. Diese Probleme sind seit Langem bekannt. Trotzdem wird aus Mangel an Alternativen bis heute daran festgehalten.
Die Eurogroup for Animals hatte als europäischer Dachverband, dem auch der Deutsche Tierschutzbund angehört, bereits 2019 die EU-Kommission aufgefordert, die Erforschung von Alternativmethoden zu fördern. Damit ist die aktuelle Entscheidung des EU-Parlaments auch dem stetigen Druck der Tierschützer zu verdanken. „Wir hoffen, dass möglichst bald andere Betäubungsverfahren zur Verfügung stehen, bei denen die Schweine in einer Gruppe bleiben können, aber ohne Angst und Schmerzen zuverlässig betäubt werden", so Wirths.
Quelle: PM Tierschutzbund
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