Campingplatz "Neckarcamping" Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Beherbergungsverbot für stark von Corona betroffene Landkreise

Stand: 25.06.20 16:16 Uhr

Personen die aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nach Baden-Württemberg einreisen, dürfen künftig nicht mehr in Hotels oder auf Campingplätzen übernachten. Das hat das Sozialministerium bekanntgegeben.


Betroffen sind Stadt- und Landkreise bei denen in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden. Wer einen negativen Test auf COVID-19 vorweisen kann, der kann trotz Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg Urlaub machen.
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