Energielabel | Bildquelle: RTF.1

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Energie-Effizienzklassen A+ bis A+++ werden abgeschafft

Stand: 09.06.20 11:59 Uhr

Die Energie-Effizienzklassen von A+ bis A+++ werden wieder abgeschafft. EU-Vorgaben sehen ein neues Energielabel vor. Wie man sparsame Produkte künftig erkennt, lesen Sie hier.

Das Kaufverhalten der Konsumenten wird durch viele Faktoren beeinflusst. Neben dem Preis spielen immer häufiger die Betriebskosten, der Energieverbrauch und die Umweltbelastung eine Rolle.

Mit der Energieverbrauchskennzeichnung sollen Kundinnen und Kunden effiziente Produkte erkennen. Dadurch können sie den Energieverbrauch in ihrem Haushalt verringern, Ressourcen schonen und bares Geld sparen. In den EU-Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung ist festgelegt, welche Angaben beim Verkauf von bestimmten Produkten über deren Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen gemacht werden müssen.

Bisherige Skala durch Fortschritt überholt

Betrachtet man das Energielabel, ist die Effizienzklasse die augenfälligste Angabe. Sie ist farblich abgestuft. Die ursprüngliche Einteilung bei der Einführung der Label sah hierfür eine Skala von A (grün, beste Klasse) bis G (rot, schlechteste Klasse) vor.

Durch den technischen Fortschritt wurden aber im Laufe der Zeit für etliche Produktgruppen zusätzliche Effizienzklassen eingeführt, bis hin zu der aktuell bestmöglichen Klasse A+++. Ab März 2021 sehen neue Bestimmungen wieder für alle Produktgruppen eine einheitliche Skala von A bis G vor und ein Label im neuen Design.

 

EnergielabelDas bisherige und das künftige Energielabel

 

Zusätzlich zur Energieverbrauchskennzeichnung gibt es die EU-Ökodesign-Richtlinie, die Mindeststandards für Produkte festlegt. So darf z. B. der Stand-by-Verlust von herkömmlichen Elektrokleingeräten nicht höher als 0,5 W sein, Waschmaschinen müssen über ein Eco-Programm verfügen oder Elektromotoren einen bestimmten Mindest-Wirkungsgrad erreichen.

Neben Bestimmungen zum Energie- und Ressourcenverbrauch während der Produktnutzung gewinnen Anforderungen an die Lebensdauer und das Nutzungsende immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören z.B. Reparierbarkeit, Demontierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit.

Die Hersteller müssen für die Konformität ihrer Produkte mit den Vorgaben der einzelnen Verordnungen geradestehen. Um zu zeigen, dass sie ihrer Verantwortung nachgekommen sind, bringen sie dafür an den Produkten das CE-Zeichen an.

Ob die Herstellerangaben richtig sind - also z. B. die Werte auf dem Label und in den Datenblättern stimmen -  kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. In Baden-Württemberg kümmert sich das Regierungspräsidium Tübingen landesweit um die Marktüberwachung.

Im Sachgebiet „Energieverbrauchsrelevante Produkte" des Referats 115 überprüfen derzeit zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob Produkte, die sich im Handel befinden, den Ökodesign-Bestimmungen entsprechen und die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung erfüllen.

Außerdem gibt das Regierungspräsidium Tübingen Hinweise für Verbraucher.

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