Naturtheater Reutlingen | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Kultur und Sport - Weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

Stand: 02.06.20 16:52 Uhr

Theatervorstellungen, Konzerte und auch Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind wieder erlaubt. Das hat das Wissenschaftsministerium bekanntgegeben.


Die Kulturveranstaltungen werden allerdings etwas anders als gewohnt aussehen, da die Abstands- und Hygieneregeln sowie einige Auflagen eingehalten werden müssen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann appellierte deshalb in einer Videobotschaft an die Kunstschaffenden und betonte, dass die schrittweisen Lockerungen in Kunst und Kultur das ganze kreative Potenzial fordern würde und gute Veranstaltungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Vorschriften hinzubekommen, alles andere als einfach sei.

Während der vergangenen Wochen hatten die Kultureinrichtungen schließen müssen, was viele Kunstschaffende und Betreiber finanziell hart getroffen hatte. Der Ministerpräsident kündigte deshalb ein weiteres Rettungspaket in Höhe von 40 Millionen Euro für Kunst und Kultur an.

Auch Sportstätten, wie beispielsweise Fitnessstudios haben seit heute wieder geöffnet. Allerdings kann nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln trainiert werden. Außerdem bleiben Wellness- und Saunabereiche, Umkleiden und Duschräume geschlossen und die Betreiber von Sportstätten müssen für eine ausreichende Belüftung sorgen. Die Daten aller Besucher müssen erfasst werden.

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