Windkraftanlage | Bildquelle: Pixabay

Sonnenbühl/Kreis Reutlingen:

Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Berufung ab

Stand: 05.05.20 16:20 Uhr

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Antrag des Landkreises Reutlingen auf Zulassung einer Berufung im Verfahren um den geplanten Windpark beim Schloss Lichtenstein abgelehnt.

Damit folgte es der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Februar 2019. Das hatte in den Windrädern keine Beeinträchtigung für die Touristenattraktion gesehen. Da nun alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt seien, erwartet die Sonnenbühler SOWITEC group jetzt eine zeitnahe Genehmigung für den umstrittenen Windpark.
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