„Unsere Gesellschaft sieht gerade jeden Tag, wie wichtig manche Berufe sind, die oft unterschätzt wurden. Als Finanzministerin unterstütze ich das gerne mit einer Steuerbefreiung", so Sitzmann. Die "zusätzliche Anerkennung" des Arbeitgebers könne ab sofort steuerfrei ausbezahlt werden.
Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Zulagen bis insgesamt 1500 Euro über dem vereinbarten Arbeitslohn, die zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Finanzämter im Land sind umgehend informiert worden.
Quelle: PM Ministerium für Finanzen
![]() | Klar 18 / 23° C Luftfeuchte: 62% |
![]() | Klar 9 / 13° C Luftfeuchte: 82% |
![]() | Klar 18 / 21° C Luftfeuchte: 43% |