Euro-Banknoten | Bildquelle: pixabay

Baden-Württemberg:

Keine Prüfung der Privatvermögen bei Soforthilfe

Stand: 30.03.20 15:49 Uhr

Die Soforthilfen für Betriebe werden nun doch ohne den Blick auf das Privatvermögen der Unternehmer gewährt, teilte das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit.

Letzten Mittwoch starteten die Hilfen, zunächst mit der Auflage das eigene Privatvermögen prüfen zu lassen. Die Selbstständigen sollten die Krise erst einmal mit ihrem eigenen Vermögen ausgleichen. Diese Regelung bestrafe, laut den Gewerbetreibenden, vor allem diejenigen, die gut gewirtschaftet hätten. Das Wirtschaftsministerium änderte aufgrund der Kritik die Rahmenbedingungen für die staatliche Unterstützung. Nun müsse nur noch nachgewiesen werden, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens weiterhin zu finanzieren.
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