Rathaus Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

So will die Stadt trotz Corona handlungsfähig bleiben

Stand: 18.03.20 09:44 Uhr

Der Tübinger Gemeinderat ist wegen Corona in der Sitzungspause. Dennoch braucht die Stadt einen Haushalt für 2020. Der Ältestenrat hat nun eine Lösung ausgearbeitet. Zudem kann OB Palmer Eilentscheidungen treffen.

Tübingen soll auch in den kommenden Wochen finanziell und inhaltlich handlungsfähig bleiben, ohne dass die Mitglieder des Gemeinderates einer Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ausgesetzt sind. Gleichzeitig war sich der Ältestenrat war sich darin einig, dass zum Schutz der zumeist älteren Gemeinderatsmitglieder und zur Wahrnehmung einer Vorbildfunktion zunächst bis Ostern keine Präsenzsitzungen der städtischen Gremien mehr stattfinden sollen.

Außerdem wurde vereinbart, dass der Haushalt für das Jahr 2020 so schnell wie möglich beschlossen werden soll – und zwar in der Form, wie er von der Verwaltung eingebracht wurde (einschließlich der Änderungslisten).

Ergänzt werden soll eine Deckungsreserve in Höhe von einer Million Euro, die flexibel eingesetzt werden kann, um die Kosten der Corona-Krise zu decken. Sobald Präsenzsitzungen des Gemeinderates wieder möglich sind, wird ein Nachtragshaushalt erstellt, in den die Fraktionen alle ihre Änderungen einbringen können.

Möglich wird dieses Vorgehen folgendermaßen: Die Gemeinderatssitzung für Montag, 23. März 2020, wurde bereits einberufen. Die Verwaltung geht nach der Diskussion im Ältestenrat davon aus, dass der Gemeinderat an diesem Tag nicht beschlussfähig ist, weil weniger als 21 Mitglieder erscheinen.

In diesem Fall soll eine zweite Sitzung mit dem Haushaltsbeschluss auf der Tagesordnung für Donnerstag, 26. März, einberufen werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass eine Beschlussfähigkeit bereits bei drei anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats vorliegt (§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg). Die Fraktionen stellen sicher, dass drei Mitglieder an der zweiten Sitzung teilnehmen, sodass der Gemeinderat den Haushalt beschließen kann.

250.000 Euro für Krisenbewältigung

Auch bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts muss die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung gesichert sein. Der Ältestenrat stimmte Ausgaben von bis zu 250.000 Euro für Maßnahmen der Krisenbewältigung zu. Diese können auch in der Interimszeit für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben per Eilentscheidung des Oberbürgermeisters verfügt werden. Ein Beispiel sind die Aufwendungen für weitere Homeoffice-Arbeitsplätze. Sollte der finanzielle Rahmen nicht ausreichen, wird der Gemeinderat um eine Erhöhung gebeten.

„Wir können die Geschicke unserer Stadt weiterhin lenken und sind finanziell mit 1,25 Millionen Euro zusätzlicher Mittel für die anstehenden Aufgaben gut gerüstet. Für das darin zum Ausdruck kommende Vertrauen des Gemeinderates in die Verwaltung danke ich sehr", sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.

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