Justizminister Guido Wolf | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Über die Gerichtsbarkeit in Zeiten der Coronakrise

Stand: 17.03.20 17:32 Uhr

Ein Virus hält die Welt in Atem und hat auch das Land Baden-Württemberg und die Region Neckar-Alb fest im Griff. Viele der beschlossenen Maßnahmen treffen die Bevölkerung im Ganzen. Doch es trifft auch Bereiche, an die der Einzelne womöglich zunächst gar nicht denkt. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf hat sich gestern in einem Pressestatement dazu geäußert, wie sich Corona auf die Justiz auswirkt.


Belebte Fußgängerzonen in der Region Neckar-Alb – ein eigentlich gewohntes Bild, das es so in den kommenden Wochen jedoch wohl nicht mehr geben wird. Von "Alltag" kann im Angesicht der Coronakrise spätestens jetzt eigentlich keine Rede mehr sein – bei keinem.

Denn die Coronakrise verlangt auch von der Justiz angepasste Maßnahmen. Justizminister Guido Wolf spricht vom einer historischen Situation wie sie in der Geschichte Baden-Württembergs bislang noch nicht so gewesen sei. Davor schrecke man aber nicht zurück, so Wolf.

Seit Dienstag hält sich in den Dienstgebäuden der Justiz im Land nur noch derjenige auf, der das unbedingt muss. Staatsanwälte werden jetzt – ebenso wie zahlreiche Gerichtsmitarbeiter – von zu Hause aus arbeiten. Auch die Richterinnen und Richter an den 42 Gerichtsstandorten, die mit der elektronischen Akte ausgestattet sind, verrichten ihren Dienst im Homeoffice.

Der Dienstbetrieb in den Gerichten im Land läuft , trotz Coronakrise, weiter – wenn auch in eingeschränktem Rahmen.

„Wenn ein Täter auf frischer Tat festgenommen wird, kann er also weiterhin einem Haftrichter vorgeführt werden, die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften ist sichergestellt. [...] In dieser Hinsicht gibt es keinerlei Anlass zur Sorge. Alle dringenden und wichtigen Verhandlungen und Maßnahmen werden weiter stattfinden. Dazu gehören ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, Haftsachen, eilige Familiensachen und generelle Entscheidungen, so wie zum Beispiel langlaufende Strafverhandlungen", erklärte Wolf.

Und diese können weiterhin von jedermann besucht werden, bleiben also öffentlich – so verlangt es das Gesetz. Ebenso sei der krankheitsbedingte Ausfall von Justizmitarbeitern einkalkuliert und durch Vertretungen abgedeckt. Nicht zeitkritische Verfahren, und dafür bittet der Justizminister in den aktuell schwierigen Zeiten um Verständnis, würden sich allerdings verzögern.

„Angesichts der Infektionsentwicklungen in der Bevölkerung war es eine Frage der Zeit, bis auch unsere Justizvollzugsanstalten im Land betroffen sein würden. Am vergangenen Freitag wurde das Ministerium darüber informiert, dass im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg ein erster Coronafall aufgetreten war, ein Mitarbeiter wurde nach einer Auslandsreise positiv auf das Virus getestet", so Wolf.

Weitere Fälle aus anderen Anstalten lägen – Stand 16.03.2020 – nicht vor. Dennoch müssen die Häftlinge im ganzen Land erst einmal auf Besuch verzichten. Ihnen wird im Gegenzug jedoch mehr Telefonzeit zugestanden.

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