Portrait Martin Rosemann, SPD | Bildquelle: Pressebild Martin Rosemann

Tübingen/Deutschland:

Bundestagsabgeordneter Martin Rosemann zur Sterbehilfe

Stand: 27.02.20 17:24 Uhr

Professionellen Suizidhelfern das Handwerk legen - das war das Ziel des Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass dieser Paragraf gegen das Grundgesetz verstoße.

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann zeigte sich besorgt bezüglich dieser Entscheidung. Der Druck auf alte, kranke und sterbende Menschen steige, wenn der assistierte Suizid als Dienstleistung angeboten werde. Suizidbeihilfe sei kein therapeutisches Mittel wie ein Medikament.

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