Das historische Stadtzentrum soll so vor möglichen Schäden geschützt werden. Auch in der Calwerstraße im Bereich der Kliniken dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden.
In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt verstärkt in diesen Bereichen. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die genauen Verbotszonen werden auf einem Faltblatt der Stadtverwaltung und auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/feuerwerksverbot gekennzeichnet.