Landgericht TÜ | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

OB Boris Palmer sieht sich durch Gericht bestätigt

Stand: 21.11.19 22:01 Uhr

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer, sieht sich durch das Urteil des Amtsgericht im Bußgeldverfahren gegen einen Studenten bestätigt.


Das Gericht habe das Verfahren eingestellt und nicht – wie vom Rechtsbeistand des Studenten gefordert – beendet.

Zu einer Einstellung komme es jedoch nur, so Palmers Erklärung, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorlag oder zumindest wahrscheinlich ist, diese jedoch nicht weiter verfolgt werden soll.

Warum das Gericht eine weitere Verfolgung nicht für angebracht halte, ist für den OB ohne Begründung jedoch nicht nachvollziehbar. Er hält diese Entscheidung für fragwürdig.

(Vergleiche unsere Meldung von gestern: Im Streit zwischen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und einem Studenten wegen einer angeblichen nächtlichen Ruhestörung im November 2018 – wir hatten berichtet – hat jetzt das Amtsgericht Tübingen entschieden: Das Bußgeldverfahren gegen den Beschuldigten jungen Mann wurde eingestellt. 100 Euro hatte die Stadt gefordert; dagegen hatte der Student Einspruch eingelegt. Der Streit hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, nachdem der Tübinger OB erst die Personalien des Mannes haben wollte und diesen schließlich sogar fotografiert hatte, nachdem der sich einer „Kontrolle" Palmers verweigert hatte.)

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