Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil. Letzterer macht mit 531 Millionen Euro den Löwenanteil der Summe aus. Damit werden die wirtschaftlichen Vorteile der Porsche AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Gewinne aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge wurden ebenso berücksichtigt wie ersparte Aufwendungen für die Herstellung von Fahrzeugen, die den regulatorischen Vorschriften entsprechen. Diesen Vorteilen wurden die von der Porsche AG bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt.
Nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist es zu fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzungen in einer Abteilung des Entwicklungsressorts mehrere Ebenen unterhalb des Vorstands gekommen. Diese hätten dazu geführt, dass Fahrzeuge mit V6- und V8-Dieselmotoren stellenweise nicht den Abgasvorgaben entsprachen.
Die Porsche AG hat gegen den Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung keine Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren gegen die Porsche AG ist damit beendet.
Der Volkswagen-Konzern, zu dem Porsche gehört, hat bereits im ersten Quartal dieses Jahres eine Rückstellung gebildet. Die Porsche AG will die Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen aus dem Bescheid im zweiten Quartal vornehmen.
Porsche habe selbst nie Dieselmotoren entwickelt und produziert, betonte der Konzern heute. Der Abschluss dieses Verfahrens sei "ein weiterer wichtiger Schritt zur Beendigung der Dieselthematik". Im Herbst 2018 hat Porsche seinen vollständigen Ausstieg aus dem Diesel verkündet. Der Konzern will sich "voll auf die Entwicklung hochmoderner Benzinmotoren, leistungsstarker Hybridantriebe und die Elektromobilität" konzentrieren.
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