Ursächlich für den Unfall soll die Befüllung eines nicht genehmigten Behälters gewesen sein. Bei einer durchgeführten Bauabnahme durch das Landratsamt Reutlingen hätten sich im Vorfeld Mängel ergeben. Diese hätten von den Betreibern vor einer erneuten Inspektion beseitigt werden müssen, was jedoch nicht geschehen sei, so die Anklage.
Das Austreten des Gärsubstrats sei somit für die Verantwortlichen vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Sie müssen sich jetzt wegen des vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Anlagen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit Abfällen und fahrlässiger Gewässerverunreinigung verantworten.
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