Biogasanlage in Engstingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen/Engstingen:

Biogasunfall in Engstingen - Staatsanwaltschaft Tübingen beantragt den Erlass zweier Strafbefehle

Stand: 25.03.19 14:59 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat beim Amtsgericht Münsingen den Erlass zweier Strafbefehle gegen die Betreiber der Biogasanlage in Engstingen beantragt, aus der im Januar 2017 über 1000 Kubikmeter Gärsubstrat ausgelaufen waren.


Ursächlich für den Unfall soll die Befüllung eines nicht genehmigten Behälters gewesen sein. Bei einer durchgeführten Bauabnahme durch das Landratsamt Reutlingen hätten sich im Vorfeld Mängel ergeben. Diese hätten von den Betreibern vor einer erneuten Inspektion beseitigt werden müssen, was jedoch nicht geschehen sei, so die Anklage.

Das Austreten des Gärsubstrats sei somit für die Verantwortlichen vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Sie müssen sich jetzt wegen des vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Anlagen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit Abfällen und fahrlässiger Gewässerverunreinigung verantworten.

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