Portrait Martin Rosemann, SPD | Bildquelle: Pressebild Martin Rosemann

Tübingen / Berlin:

Rosemann stimmt für Änderung § 219 a

Stand: 22.02.19 16:01 Uhr

Der Tübinger Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann, SPD, hat sich bei der gestrigen Abstimmung im Bundestag FÜR die Änderung des umstrittenen § 219 a ausgesprochen.

Schwangere Frauen in einer Notlage müssten erfahren können, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können und wie ein solcher vonstatten geht. Darüber hinaus müsse auch für die Ärzte endlich eine Rechtssicherheit bestehen. Die Gesetzesänderung soll es Medizinern ermöglichen, ihre Patienten über die angebotenen Leistungen zu informieren. Ziel der SPD bleibe es jedoch, § 219 a, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, komplett zu streichen. Das allerdings, so Rosemann, sei in der aktuellen Koalition nicht möglich.
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