Das Holz für einen höheren Zaun hätte sie schon gekauft gehabt, gab die Angeklagte, die sich im ersten Prozess noch nicht selbst geäußert hatte, jetzt an. Außerdem habe sie das Tier nur bei sich aufgenommen, weil sein Vorbesitzer es sonst hätte einschläfern lassen.
Ein Gutachten attestiert der Frau eine Persönlichkeitsstörung, auf Grund derer sie vermindert schuldfähig sei.
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