Die Verfassungsbeschwerde ist raus. Vorbereitet hatte die Stadt diesen Schritt ja bereits weit im Voraus – im Herbst letzten Jahres. Jetzt muss sich der baden-württembergische Staatsgerichtshof in Stuttgart mit der Angelegenheit befassen.
Eine Gesamtabwägung durch den Landtag sei unterblieben, schließlich habe der in seiner Debatte sowohl Vollständigkeit als auch Schlüssigkeit des Reutlinger Antrags bestätigt. Dadurch seien die Rechte der Stadt verletzt worden, heißt es in der über 150 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift. Mit der Klage will die Stadt die Abgeordneten noch einmal zur genauen Prüfung "verpflichten".
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