Hat ein Entnahmekrankenhaus außerdem mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Bundesweit soll ein entsprechender Rufbereitschaftsdienst eingerichtet werden. Mit der zusätzlichen Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems soll die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen werden.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung wird insbesondere der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender klar geregelt. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.
Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
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