Air Berlin hatte im August 2017 Insolvenz angemeldet. Teile wurden von Lufthansa und Easyjet übernommen. In den meisten Arbeitsgerichtsverfahren wenden sich frühere Air-Berlin-Mitarbeiter gegen ihre Kündigung. Sie argumentieren, es habe einen Betriebsübergang gegeben. Liegt ein Betriebsübergang auf einen neuen Inhaber vor, bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor.
Dr. Andrea Baer sagte, in den wenigen bisher entschiedenen Fällen seien alle Piloten mit dem Versuch gescheitert, die Übernahme von Air-Berlin-Teilen als Betriebsübergang anerkennen zu lassen. Erfolgreich seien dagegen einzelne Klagen des Bodenpersonals gewesen. »Bei der Auswahl, wen man sofort entlässt und wen man noch für die Zeit der Abwicklung beschäftigt, wurde nicht immer nach sozialen Gesichtspunkten vorgegangen.« Es sei aber fraglich, ob die erfolgreichen Kläger ihre finanzielle Ansprüche durchsetzen könnten.
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