Politisch Verfolgte genießen in der Bundesrepublik Deutschland Asyl. So sieht es das Grundgesetz vor. Flüchtlinge würden also versuchen als politisch verfolgt eingestuft zu werden, um Asyl zu bekommen. Das erklärte der leitende Oberstaatsanwalt Professor Michael Pfohl. Die Geflüchteten würden manchmal von Morden berichten, die sie in der Heimat begangen hätten, um den Status "politisch verfolgt" zu erreichen und so Asyl zu bekommen.
Hier müsse die Staatsanwaltschaft dann prüfen ob es wirklich einen Tötungsdelikt in der Heimat des Flüchtlings gegeben habe. Dies sei oft schwierig wegen der fehlenden Kooperation der Länder. Auch Verbrechen außerhalb Deutschlands werden von der Staatsanwaltschaft erfasst. Diese Verbrechen sind maßgeblich für den deutlichen Anstieg bei der Anzahl der besonders schweren Straftaten verantwortlich. Diese Zahl stieg von Fünfzehn im Jahr 2016 auf 42 im letzten Jahr. Auch die Zahl der vorsätzlichen Körperverletzungen stiegen von 2453 auf 2473. Der höchste Stand seit 10 Jahren.
Eine andere Auffälligkeit sei, dass Tübingen im Vergleich zu Städten wie Reutlingen in letzter Zeit viele Sexualstraftaten zu beklagen hätte. Bettina Winckler, die erste Staatsanwältin führt dies auf einen einzigen Täter zurück, der jetzt gefasst wurde. Außerdem glaubt Winckler, dass Tübinger Frauen sexuelle Übergriffe öfter anzeigen würden, weil sie in der Presse viel über die aktuellen Straftaten erfahren würden. Dies könne das ein oder andere Opfer dazu ermutigen doch auch selbst Anzeige zu erstatten.
Einkaufsläden würden bald ebenfalls öfter Anzeige erstatten müssen. Denn die Gesetze zum Ladendiebstahl werden verschärft. Im Moment werden Verfahren zu Diebstählen im Wert von bis zu 25€ bei Ersttätern eingestellt. Diese Grenze soll in Zukunft auf 5€ sinken.
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