Volksbank Reutlingen | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen/Tübingen:

Negativzinsen sind nicht erlaubt

Stand: 26.01.18 10:52 Uhr

Die Volksbank Reutlingen darf von ihren Kunden keine Negativzinsen verlangen. Das hat das Landgericht Tübingen entschieden und somit dem Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben.

Nach Auffassung der Kammer verstoßen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank bei Altverträgen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung. Es könne nicht nachträglich bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die Bank eine Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden.
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