Reutlingen:
Wie tausche ich Geschenke um?
Stand: 23.12.17 16:43 Uhr
Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt oder unpassend ist, kann es ja umgetauscht werden. Aber ist das so einfach? Und gibt es eigentlich ein Recht auf einen Umtausch?
Mathias Schreck von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Reutlingen teilte mit, dass Geschenke, die in einem Geschäft vor Ort gekauft wurden nicht zwangsläufig zurück genommen werden müssen: denn ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Allerdings nehmen viele Händler aus Kulanz die Ware zurück. Ob es dafür einen Gutschein oder das bezahlte Geld zurück gibt, entscheidet der Händler selbst. Wer seine Geschenke im Internet gekauft hat, hat die Möglichkeit diese innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zurück zu senden. Hierbei müsse aber auf Feiertage und die damit verbunden Fristen geachtet werden. Bei Fragen oder Probleme berät die Verbraucherzentrale vor Ort.
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