In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
1. Im Zeitraum von April bis Juli 2015 unterstützte Dasbar W. hauptsächlich von Deutschland aus den sogenannten Islamischen Staat. Er erstellte Propaganda-Videos und verbreitete diese auf mehreren Internetplattformen. Zudem übermittelte er an die Teilnehmer einer Chatgruppe Propagandamaterial des "IS", um diese im Sinne der Ideologie der Terrororganisation zu motivieren. Ihnen vermittelte er auch Kenntnisse zur Verschleierung von IP-Adressen sowie zur Handhabung von sogenannten Messenger-Diensten.
2. Im Juni 2015 verließ Dasbar W. Deutschland in Richtung Irak. Im März 2016 kehrte er für kurze Zeit nach Deutschland zurück und reiste im Juli 2016 erneut in den Irak aus. Dort schloss er sich dem "Islamischen Staat" an. Er wurde an Schusswaffen ausgebildet und spioniert
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