Vorlesung Universität Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Karlsruhe:

Neue Auswahlkriterien - Zulassunsgverfahren zum Studienfach Medizin teilweise verfassungswidrig

Stand: 19.12.17 16:28 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag das Zulassungsverfahren zum Studienfach Medizin für teilweise verfassungswidrig eingestuft.


Das Auswahlverfahren durch einen Numerus Clausus verletze die Chancengleichheit der Studierenden. So sollen nun bis Ende 2019 die Auswahlkriterien erweitert werden, sodass nicht nur der Notenschnitt ausschlaggebend für eine Aufnahme ist. Bereits vorher erbrachte Leistungen, wie eine Ausbildung zum Rettungssanitäter oder zur Krankenschwester sollen als Qualifikationsmerkmal zählen. Auch das erhalten eines Studienplatzes über eine Wartezeit soll verkürzt werden. Das Gericht hatte zwar nicht konkret festgelegt wie lange diese sein darf, die momentan angesetzten fünfzehn Semester seien aber zu lange. Für Professor Stephan Zipfel, Studiendekan der Medizinischen Fakultät Tübingen käme der Beschluss nicht überraschend. Außerdem seien die Universitäten in Baden-Württemberg davon nicht so sehr betroffen, da man dort schon seit vielen Jahren nicht nur die Abiturnote entscheidend ist. Sinnvoll sei für ihn, dass es keine Garantie mehr auf einen Platz gibt, wenn man genügend Wartesemester erreicht hat. Viele seien nach einer so langen Zeit schlicht überfordert. Für problematisch hält er es, mit jedem Bewerber ein persönliches Gespräch zu führen. Da circa 38 Bewerber auf einen Studienplatz kämen, sei dies logistisch nicht zu bewältigen.
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