Wahlurne | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Bundestagswahl: Wahlunterlagen werden verschickt. Vorgehensweise für Briefwähler

Stand: 12.08.17 10:27 Uhr

Alle rund 61 000 Tübinger, die bei der Bundestagswahl wahlberechtigt sind, erhalten zwischen dem 19. und dem 26. August 2017 ihre Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24. September.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man jeweils zu wählen hat. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder gehen möchte, kann Briefwahl beantragen. Informationen dazu, wie das zu erledigen ist, finden Sie auf der Seite der Stadt Tübingen unter www.tuebingen.de.

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