Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man jeweils zu wählen hat. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder gehen möchte, kann Briefwahl beantragen. Informationen dazu, wie das zu erledigen ist, finden Sie auf der Seite der Stadt Tübingen unter www.tuebingen.de.