Stuttgart:
Bildungszeitgesetz: Auch politische Fortbildungen erlaubt
Stand: 10.08.17 17:22 Uhr
Unternehmen im Land müssen ihre Mitarbeiter im Rahmen des Bildungszeitgesetztes auch dann freistellen, wenn die Seminare sozial- und gesellschaftspolitische Themen behandeln. Das hat das Landesarbeitsgericht entschieden.
Damit ist eine Grundsatzentscheidung gefällt worden. 12 ähnlich gelagerte Fälle waren binnen zwei Jahren vor Gerict gelandet. Das Urteil ist eine Niederlage für den Arbeitgeberverband. Das Gericht ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesarbeitsgericht zu.
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