Die Ehefrau des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker war wegen Beihilfe zum Bankrott angeklagt gewesen.
Die Geldstrafe entspricht der Höhe eines 2012 abgeschlossenen neuen Beratervertrags von Christa Schlecker mit zwei Tochter-Unternehmen. Nur wenige Tage später musste die Drogeriemarkt-Kette Insolvenz anmelden. Aus Sicht des Gerichts war das Drogeriemarktunternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig. Laut Staatsanwaltschaft habe der Vorwurf insgesamt allerdings ein „eher geringeres Gewicht".