Häuser in Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Tübinger Zweckentfremdungsverbot gegen leerstehende Wohnungen zeigt offenbar Wirkung

Stand: 04.04.17 17:09 Uhr

Das vom Tübinger Gemeinderat im vergangenen Herbst beschlossene Zweckentfremdungsverbot für leerstehende Wohnungen zeigt offenbar Wirkung.

Den Eigentümern droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Einer SWR -Meldung zu Folge haben demnach seither rund hundert Besitzer ihre leerstehenden Wohnungen angeboten. Weitere 50 hätten noch nicht reagiert.

Die Stadt hatte eine Ein-Jahres-Frist gesetzt. Jetzt werden diesen noch nicht tätigen Besitzern demnach noch einmal Mahnbriefe zugestellt, in der eine letzte Zwei-Monats-Frist eingeräumt werde. Dass tatsächlich ernsthaft gesucht werde, werde kontrolliert. Auch sollen die Wohnungen, nach Willen der Stadt, nicht zu teuer angeboten werden.

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