Die Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen führe "zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens", das einen Eingriff in grundrechtliche Belange der Betroffenen darstelle. Zudem sollten laut Richterbund für die Gewährung der öffentlichen Sicherheit "keine privaten Stellen in die Pflicht genommen werden."
Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Anwaltverein. Die Videoüberwachung in Einkaufszentren sei "kein geeignetes Mittel, terroristische Anschläge zu verhindern". Im Gegenteil gehe es Terroristen gerade um eine öffentliche Wahrnehmung. Der Anwaltverein lehnt zudem ab, dass mit dem Gesetz Daten Tausender von Bürgern zum Testen neuer Gesichtserkennungstechniken gewonnen werden sollten. Das sei ein "mit heißer Nadel gestrickter" Versuch. Fehlende rechtliche Befugnisse bemängelt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Johannes Casper.
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