In großen Teilen Afghanistan herrscht Bürgerkrieg, das ist unumstritten.Trotzdem stuft der Bund Teile des Landes - wie die Hauptstadt Kabul beispielsweise - als sicher für die Rückführung von ausreisepflichtigen Flüchtlingen ein.
Dass am Dienstag 26 Afghanen per Flugzeug zwangsweise in ihr Herkunftsland abgeschoben wurden, stößt indessen auf scharfe Kritik von Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen. Der Kurs der grün-schwarzen Landesregierung, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU), sei hier aber ganz klar: Der Vorwurf unverantwortlicher Sammelabschiebungen in unsichere Länder greife hier nicht
.
Das Wort "Sammelabschiebung" suggeriere, was faktisch nicht sei, so Strobl. In jedem Fall werde ein individuelles Verfahren durchgeführt. Und das beinhalte auch die Möglichkeit des individuellen Rechtsschutzes.
Auch der zweite Vorwurf, der Zweifel, dass die Ausweisungsländer auch wirklich sicher für die Ausgewiesenen seien, greift aus Sicht von Strobl und Kretschmann nicht. Hier werde "geltendes Recht konsequent vollzogen", so der Innenminister. Innerkoalitionär habe man sich " klar darauf verständigt, wer dafür zuständig ist und wer dafür nicht zuständig ist."
Zuständig sei der Bund. Dieser, so Kretschmann, habe dazu "die Instrumente. Er hat dort einen Botschafter, er verhandelt mit der Regierung", müsse mit nichtstaatlichen Organisationen reden. Die Landesregierung gehe davon aus, dass er das seriös mache.
Dem Land bleibe - in der Folge - dabei nur einen beschränkter Entscheidungsspielraum: "Das Land hat Ermessensspielräume, die in der Person liegen und nicht im Zielland". Und diese Ermessensspielräume bewerte der Innenminister und wende sie an. Dass die Entscheidungen so abliefen, sei ganz entscheidend wichtig". Denn es handle sich um die gesetzlich strikt geregelte Zusammenarbeit der zuständigen Verfassungsorgane.
Dies sei in einem föderalen Gemeinwesen nicht für jeden Bürger ganz einfach nachzuvollziehen, so Kretschmann. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Staatsorgane zu achten, sei aber die Grundlage für das Vertrauen in den Rechtsstaat.
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