Rückblick, 24. Juli 2016, Stadtbachstraße 28: An einem engen Durchgang zum Zentralen Reutlinger Omnibusbahnhof, findet das Leben einer 45jährigen gegen 16 Uhr 30sein Ende. Mit einem rund 60 Zentimeter langen Dönermesser hat der Angeklagte die aus Polen stammende Frau mit mehreren Hieben gegen Kopf und Hals niedergestreckt. Sie stirbt wenige Minuten später, bevor Rettungskräfte eintreffen
Opfer und Täter sollen sich gekannt haben und miteinander befreundet gewesen sein. Beide haben in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss gearbeitet. Warum der Mann seine Tat begangen hat, ist bis heute unklar.
Die Staatsanwaltschaft geht von Tötungsabsicht aus. Der mutmaßliche Täter, wegen Diebstahls und Körperverletzung polizei- und als Asylbewerber anerkannt, ergreift die Flucht. Er setzt in der Folge zu einer Art Amoklauf an. Er stürmt durch einen Hintereingang in den Döner-Laden in der Karlstrasse, in dem er zusammen mit der Frau gearbeitet hat. Er stürmt weiter zum Ausgang und schlägt dort auf einen Mann ein, der dort sitzt. Dieser erleidet durch den Hieb ins Gesicht eine Abtrennung des Oberkiefers.
Dann geht er weiter in Richtung des Zentralen Omnibusbahnhofs. Dort schlägt er sämtliche Scheiben eines dort stehenden Pkw ein und dann auf die Köpfe der Fahrerin und des Beifahrer. Der Frau gelingt es, trotz schweren Schnittverletzungen am Arm, wegzufahren. Ihr Mann erleidet einen Schock.
In der Folge rennt der Täter wieder auf die Karlstrasse, hin zur Ecke Wilhelmstraße. Dort steht Hasan Biblik in seinem Dönerladen und sieht den Täter mit gezücktem Messer auf seinen Imbiss zulaufen. Ihm gelingt es grade noch, die Tür zu verriegeln. Der Mann habe mit dem Messer auf die Tische vor dem Imbiss geschlagen.Die Staatsanwaltschaft sagt: Der Angeklagte habe weitere Menschen töten und verletzen wolle. Ein Mann kann rechtzeitig flüchten.
Der Amoklauf endet erst, als Mohamad. A., laut Zeugen, über die Karlstraße auf eine andere Gruppe zu rennt, von einem Auto erfasst wird. In der Folge wird der 21jährige von der Polizei überwältigt.
Unstimmigkeiten gibt es nach dem ersten Verhandlungstag mittlerweile über das Alter des Angeklagten. Laut amtlichen Unterlagen ist er 21 Jahre alt - und würde damit nach Erwachsenen-Strafrecht beurteilt. Er selbst gab demnach aber gegenüber der Polizei und jetzt auch vor Gericht an, ein Jahr jünger zu sein. Damit wäre eine Jugendkammer zuständig. Das soll jetzt abgeklärt werden.
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