Polizeifahrzeug | Bildquelle: pixelio.de - Martin Quast Foto: pixelio.de - Martin Quast

Tuttlingen/Zollernalbkreis:

Gefahr durch falsche Polizisten

Stand: 24.01.17 14:03 Uhr

Am Montagnachmittag hat ein falscher Polizeibeamter im Bereich Balingen bei insgesamt sechs Personen angerufen und dabei eine vorgetäuschte Polizei-Telefonnummer verwendet. Die Betroffenen reagierten in allen Fällen richtig und verständigten zeitnah die Polizei. Ein Schaden ist nicht entstanden.

Der männliche Anrufer meldete sich mit einer Nummer der Polizei Stuttgart (0711 8990 1) und fragte die Gesprächsteilnehmer über persönliche Dinge wie Schmuck und Bargeld aus. Alle Angerufenen
reagierten misstrauisch auf die Fragen des Polizisten Wolf (so nannte er sich) und verständigten entweder direkt die Polizei oder nahe stehende Personen. So ist durch die gestrigen Anrufe kein Schaden entstanden.
 
Die Methode der Abzocker ist nicht neu. Sie geben vor, beispielsweise Polizeibeamte zu sein, erschleichen das Vetrauen ihrer Gesprächspartner und fragen sie über Bargeld, Wertsachen und andere sensible Dinge aus. Das perfide an der Sache ist, dass die verwendete Telefonnumer, die beim Opfer auf der Telefonanzeige erscheint, tatsächlich zur angegebenen Behörde gehört. Sie ist jedoch
vorgetäuscht. Im Fachjargon spricht man hier vom so genannten Call ID Spoofing.
 
Folgen solcher Anrufe können Einbrüche in die betreffenden Objekte sein oder das direkte Abholen der "Beute" zur sicheren Verwahrung. Trotzdem in den Medien schon des Öfteren über derartige Straftaten berichtet wurde, fallen immer wieder gutgläubige Bürgerinnen und Bürger auf die Methode herein. Um dies in unserer Region zu verhindern warnt die Polizei eindringlich vor solchen Anrufen.
Grundsätzlich gilt:
 
1. Die Polizei wird sie nie anrufen, um bei ihnen zu erkunden, was sie an Bargeld und Schmuck zu Hause haben und wie sie es verwahren. Wenn ihnen solche Fragen von angeblichen Polizisten am Telefon gestellt werden, müssen sofort alle Alarmglocken schrillen.
 
2. Verraten sie am Telefon keinesfalls sensible Informationen, egal welcher Art (häuslicher Bargeldbestand, Wertsachen, Kontodaten...)
 
3. Vertrauen sie der sichtbaren Telefonnummer nicht. Auch wenn die angezeigte Nummer tatsächlich die der Polizei oder einer anderen Behörde sein sollte, heisst das nicht automatisch, dass der Anrufer
auch dort arbeitet.
 
4. Übergeben sie nie Wertsachen und Bargeld "zur sicheren Verwahrung" an Personen, die sie nicht kennen und tätigen sie auch keine Zahlungen. Behördern werden sie nie per Telefon zu irgendwelchen Zahlungen auffordern.
 
5. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten, merken sie sich die auf ihrer Telefonanzeige erscheinende Telefonnummer, brechen sie das Telefonat ab und verständigen sie die Polizei.
 
Weitere Informationen erhalten sie bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle ihres Landkreises oder im Internet unter www.polizei-beratung.de
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