Die von Hausfeld vertretenen Handelskonzerne kritisieren, dass die Banken sich über Jahre bei der Höhe für die Kartenzahlungsgebühren abgesprochen haben. Erst auf Druck des Bundeskartellamts hatten sie diese Praxis vor zwei Jahren eingestellt und handeln die Gebühren seitdem individuell aus. Die Banken halten es nicht für gerechtfertigt, dass die Händler nun Schadenersatz verlangen.
"Offenbar versucht eine amerikanische Klägerkanzlei, einzelne deutsche Handelsunternehmen in Klageverfahren gegen die Kreditwirtschaft hineinzutreiben. Für solche Verfahren sehen wir keine Grundlage", hieß es am Montag in einem Statement der Deutschen Kreditwirtschaft, einem Zusammenschluss der großen Bankenverbände.
Schon seit Jahren würden individuelle Entgelte im ec cash-System mit dem Handel vereinbart. Die frühere einheitliche Verfahrensweise beruhte demnach auf einer gesetzlichen Freistellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Ein Kartellrechtsverstoß sei zu keinem Zeitpunkt vorgelegen und sei auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden.
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