Polizeifahrzeug | Bildquelle: pixelio.de - Martin Quast Foto: pixelio.de - Martin Quast

Reutlingen:

Dönermesser-Amokläufer absichtlich angefahren? Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen BMW-Fahrer ein

Stand: 20.12.16 15:42 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat das Ermittlungsverfahren gegen den 20-jährigen BMW-Fahrer , der am 24.Juli 2016 mit seinem Auto einen 21-jährigen Dönermesser-Amokläufer erfasst hatte, eingestellt. Der Dönermesser-Amokläufer hatte vor dem Zusammenstoß mit dem BMW eine Frau getötet und weitere Menschen mit dem Messer bedroht. Der BMW-Fahrer hatte zunächst angegeben, dass er den Amokläufer absichtlich gestoppt habe. Laut Staatsanwaltschaft kann offen bleiben, ob das der Fall war, oder ob es sich um einen zufälligen Zusammenstoß handelte. In beiden Fällen hätte kein strafbares Verhalten vorgelegen.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat mit Verfügung vom 15.12.2016 das Ermittlungsverfahren gegen den 20-jährigen BMW-Fahrer wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Der Beschuldigte befuhr am Nachmittag des 24.07.2016 mit seinem Fahrzeug die Karlstraße in Reutlingen, als ein mit einem Dönermesser bewaffneter 21-jähriger Syrer unerlaubt die Fahrbahn betrat, dort von dem Pkw erfasst und zu Boden geschleudert wurde, wodurch der Fußgänger Prellungen und Schürfwunden erlitt. Er soll unmittelbar zuvor in der Reutlinger Innenstadt mit dem Dönermesser eine Frau getötet und zwei andere Menschen schwer verletzt haben. Auf seinem Weg durch die Innenstadt soll er weitere Menschen bedroht haben. Durch den Zusammenstoß mit dem Pkw wurde der 21-Jährige gestoppt und konnte von den hinzukommenden Polizeibeamten überwältigt werden.

Aufgrund von Äußerungen des 20-jährigen Fahrers, er habe den 21-Jährigen bewusst angefahren, um ihn aufzuhalten, bestand der Verdacht eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und einer gefährlichen Körperverletzung durch bewusstes Einsetzen des Fahrzeugs als Werkzeug gegen den Fußgänger.

In diesem Fall hätte der Beschuldigte aufgrund einer Nothilfe (§ 32 StGB) gerechtfertigt gehandelt, da weitere gewalttätige Attacken durch den mit dem Dönermesser bewaffneten 21-Jährigen verhindert wurden.

Infolge der Ermittlungen deutete aber auch einiges darauf hin, dass es sich bei dem Zusammenprall mit dem Fahrzeug um ein zufälliges Unfallgeschehen gehandelt hat und es dem 20-jährigen Fahrer nicht mehr möglich war, dem plötzlich auf die Straße rennenden Fußgänger auszuweichen, so dass der Unfall ein unabwendbares Ereignis darstellte.

Folglich konnte offen bleiben, ob der BMW-Fahrer den Zusammenstoß mit dem 21- jährigen Fußgänger bewusst herbeigeführt oder es sich um einen Unfall gehandelt hat, da in jedem Fall kein strafbares Verhalten durch den Fahrer festgestellt werden konnte (KM / Staatsanwaltschaft Tübingen - Grgić)

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