Fallstricke bei der Best-Leistungs-Garantie beachten
Bei der Best-Leistungs-Garantie muss der Versicherte im Schadensfall nachweisen, dass ein anderer Anbieter für die Kosten aufkommen würde. Hierfür reicht beispielsweise schon ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers: "Allerdings darf man da nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wer etwa in seinem Tarif nur eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro hat, kann nicht erwarten, dass die eigene Versicherung bis 50 Millionen Euro Schaden zahlt", sagt Brandmayer. Auch Schäden im Ausland oder zwischen versicherten Personen, zum Beispiel Ehepartnern, sind meist von der Garantie ausgeschlossen. Finanztip empfiehlt Verbrauchern eine Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro, um gerade bei Personenschäden gut abgesichert zu sein.
Gefälligkeitsschäden und Ausfalldeckung sind sinnvoll
Gute Tarife decken auch Gefälligkeitsschäden ab. Mit dieser Klausel sind auch Schäden abgesichert, wenn man beispielsweise einem Freund beim Umzug hilft und etwas zu Bruch geht. Verbraucher sollten außerdem für den Fall vorsorgen, dass sie selbst der Geschädigte sind und der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat. "Hier ist eine Ausfalldeckung sinnvoll, die Versicherte davor schützt, auf den Kosten sitzenzubleiben, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Die sollte beim Tarif dabei sein", weiß Brandmayer.
Finanztip empfiehlt für Singles und Familien den Tarif "Einfach Komplett" der Haftpflichtkasse Darmstadt mit Best-Leistungs-Garantie. Bereits für 70 Euro jährlich sind Singles und Familien mit diesem Tarif gut abgesichert. Die Interrisk "XXL" bietet auch ohne Garantie einen hohen Leistungsumfang für Versicherte, ist allerdings deutlich teurer. Alternativ bietet sich für Singles, die in den letzten 3 Jahren keinen Schaden gemeldet haben, der Tarif "Prestige" der Versicherung "die Bayerische" an.
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