Thomas Strobl | Bildquelle: thomas-strobl.de

Stuttgart:

Bei Missbrauch keine Sozialhilfe mehr: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge in Kraft

Stand: 06.09.16 11:13 Uhr

Die sogenannte Wohnsitzauflage für Flüchtlinge gilt nach Bayern jetzt auch in Baden-Württemberg. Asylbewerbern kann von den Behörden damit für drei Jahre der Wohnort vorgeschrieben werden. Über die neue Regelung hat Innenminister Thomas Strobl, CDU, am Montag in Stuttgart die Ausländerbehörden informiert. Flüchtlingen, die gegen die Auflage verstoßen, werden die Sozialleistungen gestrichen.


Rechtliche Grundlage ist das vor einigen Wochen vom Bund beschlossene Integrationsgesetz. Durch die Regelung sollen Ghetto-Bildungen in Städten verhindert und die Integration vorangebracht werden. Ausgenommen sind Asylbewerber in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
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