Landgericht Tübingen | Bildquelle: Landgericht Tübingen

Tübingen:

Verteidigung wirft Gericht im Mössinger Mordfall Befangenheit vor

Stand: 06.06.14 16:03 Uhr

Die Verteidigung im Mordfall von Mössingen-Bästenhardt hat Medienberichten zu Folge jetzt dem Gericht vorgeworfen, befangen zu sein. Die Tübinger Strafkammer hatte es nämlich der Verteidigung verwehrt, noch weitere Zeugen zu vernehmen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, vor einem Jahr eine 31-jährige Mutter mit über 140 Messerstichen getötet zu haben. Nach Ansicht der Verteidigung habe die Strafkammer ihren Mandaten schon vorverurteilt und wolle den Prozess vor allem schnell beenden. Jetzt müssen Plädoyer und Urteil warten bis eine Entscheidung zum Befangenheitsantrag getroffen wurde.
WERBUNG:



Seitenanzeige: