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AfD-Spaltung: Landtag holt Gutachten ein - Expertise soll Zulässigkeit weiteren AfD-Fraktion klären

Stand: 06.07.16 23:46 Uhr

06.07.2016. Zu der Frage, ob die Bildung einer weiteren Landtagsfraktion von Mitgliedern der Partei AfD zulässig ist, wird der Landtag von Baden-Württemberg ein externes Gutachten einholen. Mit der Erstellung einer gemeinsamen Expertise sollen renommierte Verfassungsrechtler beauftragt werden, teilte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Mittwoch, 6. Juli 2016, mit. Es handele sich um rechtliches Neuland. Gründlichkeit gehe dabei vor Schnelligkeit.

„Ich freue mich sehr, dass die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, Dr. Wolfgang Reinhart, Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke meinen Vorschlag, ein externes Gutachten einzuholen, unterstützen", sagte Aras.

Nach Angaben der Präsidentin hat Prof. Dr. Jörg Meuthen ihr gegenüber am Mittwoch die Bildung einer neuen Fraktion angezeigt. Es müsse nun geprüft werden, ob die Bildung dieser Fraktion rechtlich möglich ist. „Insbesondere geht es um die Frage, ob die Fraktionsbildung gegen das in der rechtswissenschaftlichen Literatur erörterte Verbot der Fraktionsvermehrung verstößt", führte die Landtagspräsidentin aus. Dieser Fall sei ein Novum in der Geschichte Baden-Württembergs und höchstwahrscheinlich auch in Deutschland.

Da Rechtssprechung hierzu soweit ersichtlich nicht existiert und damit verfassungsrechtliches Neuland betreten wird, hat Präsidentin Aras vorgeschlagen, dass ein externes Gutachten eingeholt wird. Daneben sollen auch Rechtsexperten in der Landtagsverwaltung den Fall prüfen. Zur Frage, wann mit einem Ergebnis der Prüfung gerechnet werden kann, erklärte die Landtagspräsidentin: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, weil dies ein sehr kompliziertes und wichtiges Thema ist." (Landtag BW)

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