Regierungspräsident Jörg Schmidt | Bildquelle: RTF.1

Tübingen/Stuttgart:

Schmidt legt Widerspruch gegen Absetzung ein: Beamtenbund unterstützt geplante Klage

Stand: 03.06.16 15:38 Uhr

Der von der neuen grün-schwarzen Landesregierung in den Ruhestand versetzte Tübinger Regierungspräsident Jörg Schmidt, SPD, hat jetzt beim Innnenministerium Widerspruch gegen seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und den dazu gehörigen Bescheid eingereicht. Dies hat heute ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber unserer Redaktion bestätigt.


Zuvor hatte Schmidt beklagt, dass in dem Versetzungsbescheid keinerlei Gründe dafür angegeben gewesen seien. In dem Schreiben seien auch keine Vorwürfe genannt worden. Er, so Schmidt, würde aber gerne verstehen, was die Landesregierung bewogen habe, ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Er hatte bereits zuvor eine gerichtliche Überprüfung angekündigt. Schmidt ist damit der erste Regierungspräsident der Landesgeschichte, der seine Absetzung nicht akzeptieren will. Unterstützung erhält Schmidt jetzt vom Baden-württembergischen Beamtenbund. Dieser begrüßt die geplante Klage.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte am vergangenen Dienstag in Stuttgart im Fall der Absetzung Schmidts und des Stuttgarter FDP-Regierungspräsidenten Schmalzl darauf verwiesen, dass politische Beamte jederzeit ausgetauscht werden dürften. Dem Entschluss sei eine persönlich abwägende Ermessungsentscheidung vorausgegangen. Begründen müsse er dies nicht - auch , weil dies dem Schutz der Betroffenen dienen könne. Kretschmann verwies zudem auf das Beamtenstatusgesetz, wonach diese in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden können, wenn ihr Amt eine "fortdauernde Übereinstimmmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung" gefordert sei.

Das Innenmisterium wird nach eigenen Angaben jetzt den Widerspruch Schmidts in den kommenden Wochen prüfen. In der Folge ergehe dann ein behördlicher Bescheid an dessen Rechtsanwalt.

Unterstützung erhält Schmidt jetzt auch vom Baden-württembergischen Beamtenbund BBW. Er begrüße die geplante Klage. Dessen Vorsitzender Volker Stich spricht im Fall der abgesetzten Regierungspräsienten von Tübingen und Stuttgart, Schmidt, SPD, und Schmalzl, FDP, von einem befremdlichen Vorgang.

Stich bezweifelt demnach, dass "die Amtschefs von Regierungspräsidien, nämlich die Leiter einer nachgeordneten Behörden, überhaupt politische Beamte sein können". Er beruft sich dabei auf Professor Josef Lindner von der Uni Augsburg. Der Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Öffentliches Recht; dieser berufe sich wiederum auf ein Urteil des Bundesverfassungsgeichts, wonach "allenfalls die Amtschefs von Ministerien, also Ministerialdirektoren" als politische Beamte zu sehen seien.

Stich wirft dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister vor, sich "kommentarlos hinter lapidaren Aussage" zu verschanzen. Schmidt sei während seiner Amtszeit ein loyaler Spitzenbeamter gewesen. Auch der Stuttgarter Regierunghspräsident Schmalzl habe seit 2011 stets loyal gedient.

Am Ende dürfte über die Agenda Schmidt nach der ministeriellen Stellungnahme ein Verwaltungsgericht entscheiden. Eine aufschiebende Wirkung hat der Widerspruch nach Auskunft eines Berliner Verwaltungsrechtlers nicht.

Schmidt soll nach dem Willen der grün-schwarzen Landesregierung durch den ehemaligen OB von Rottenburg und ehemaligen Stuttgarter Ministerialdirektor Klaus Tappeser, CDU, ersetzt werden.

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