Volkswagen-Emblem | Bildquelle: pixabay.com

Deutsche Umwelthilfe:

Fahrzeughalter können sich nach VW-Urteil Hoffnung auf Kostenerstattung machen

Stand: 24.05.16 21:53 Uhr

Laut Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, können sich Millionen betrogene Autofahrer künftig Hoffnung auf Rückgabe und vollständige Kostenerstattung ihres manipulierten Wagens machen. Bezug nehmend auf ein aufsehenerregendes Urteil des Landgerichts München I, über das stern TV exklusiv berichtet hatte, sagte Resch dem TV-Magazin: "Fahrzeughalter können sich auf dieses Mut machende Urteil beziehen. Vor allem die Fahrzeughalter, die deutlich machen können, dass für sie die Umwelteigenschaften und der Klimaschutz beim Kauf eines Fahrzeugs im Vordergrund standen, die jetzt aber nicht gewährt werden."

Das vor Gericht erfolgreiche Ehepaar S. aus München freut sich, dass ihr Fall positiv entschieden wurde, denn ursprünglich hatten sie gar nicht klagen wollen. "Wir wollten uns ja gar nicht streiten, hatten einen Vergleich angestrebt. Aber das wollte die Gegenseite nicht", so Dieter S. zu stern TV. "Wir freuen uns nun besonders, dass das Gericht uns in allen Punkten Recht gegeben hat. Zu 100 Prozent!"

Volkswagen hatte am Wochenende angekündigt, dass der Händler in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen werde. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Im Urteil des Landgerichts München I heißt es jedoch, dass der Händler länger als ein halbes Jahr Zeit gehabt habe, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei ungenutzt verstrichen. "Nach mehr als sechs Monaten war der Schaden am Auto meiner Mandanten immer noch nicht behoben. Allein das sprach für das Gericht schon dafür, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt", so Katharina Deckert, Anwältin des Klägerpaars, zu stern TV. "Der Richter hat sehr sauber gearbeitet. Das Urteil ist gut begründet."

Auch Jürgen Resch sieht gute Chancen, dass die Kläger in nächster Instanz Recht bekommen. "Ich bin da sehr zuversichtlich. Wir können auf jeden Fall schon jetzt von einem ganz guten Signal sprechen." Insgesamt habe ihn das Urteil aus München erfreut, so Resch zu stern TV, "weil es ein mutiges Urteil war. Der Richter hat sehr klug argumentiert, dass es eine nicht zumutbare Einschränkung ist, wenn ich weiß, dass ich zwar mit einem noch tolerierten Fahrzeug für lange Zeit unterwegs bin, bei dem aber mutwillig betrogen wurde. Da muss ich doch als Kunde die Möglichkeit haben zu sagen: "Jetzt will ich nicht mehr. Jetzt will ich eine Rückabwicklung haben."

Erstmals in der VW-Abgas-Affäre hatte ein deutsches Gericht am vergangenen Dienstag entschieden, dass ein Autohändler einen manipulierten Wagen zurücknehmen sowie den Kaufpreis des Autos erstatten muss - abzüglich einer Pauschale für die gefahrenen Kilometer. Laut Urteil steht den Klägern die Summe von 17.930,54 Euro plus Zinsen zu. Geklagt hatte das Ehepaar S. aus München, das im Mai 2014 bei einem Vertragshändler einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189 gekauft hatte. Grund für die Kaufentscheidung des Wagens seien laut Klägerpaar vor allem die guten Abgaswerte gewesen. Seitdem sie von den Manipulationen wüssten, stehe das Auto jedoch ungenutzt in der Tiefgarage. "Die Ökologie ist uns ganz wichtig, in München sind die Werte ständig belastet", so Dieter S. zu stern TV.

Am Mittwochabend ist das Ehepaar S. zusammen mit seiner Anwältin Katharina Deckert live zu Gast bei Steffen Hallaschka. Außerdem im Studio: Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe.

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