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Karlsruhe:

Bundesverfassungsgericht eröffnet Verbotsverfahren gegen rechtsextreme NPD

Stand: 07.12.15 14:57 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eröffnet ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD. Im März beginnt das Hauptverfahren mit einer mündlichen Verhandlung. Der NPD-Verbotsantrag kommt vom Bundesrat.

Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist. Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung ist am Dienstag, 1. März 2016. In den zwei Tagen danach folgen weitere Termine. Sie finden im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe statt.

Der Bundesrat hatte am 14. Dezember 2012 beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. Zugleich hatte er den damaligen Bundesratspräsidenten Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, gebeten, einen Verfahrensbevollmächtigten mit der Antragstellung, Begründung und Prozessführung zu beauftragen.

Kretschmann bestellte daraufhin auf Vorschlag der Innenministerkonferenz die Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff (Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin) als Prozessbevollmächtigte des Bundesrates für das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Zur Begleitung des Verfahrens wurde zudem eine länderoffene Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz gebildet.

Im Dezember 2013 hatten die prozessbevollmächtigten Professoren den NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen lassen. Der Antrag wurde dem Gericht per Kurier zugestellt.

"Der Antrag basiert auf intensiven und überzeugenden Vorarbeiten der Innenminister der Länder. Der Bundesrat geht mit Bedacht und Überlegung nach Karlsruhe. Wir sind davon überzeugt, dass die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD nicht weiter hingenommen werden dürfen", sagte damals Bundesratspräsident Stephan Weil.

In der rund 250 Seiten umfassenden Antragsschrift betonen die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, dass die NPD darauf abzielt, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Ganzen zu beseitigen und ihre Ideologie mit den zentralen Elementen der Verfassung unvereinbar ist. Sie verfolge das Ziel einer Abschaffung der Ordnung im ganzen Bundesgebiet und habe mit Hilfe der Gesamtorganisation auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht.

Die Antragsschrift stützt sich maßgeblich auf allgemein zugängliche Materialien. Zudem sind Erkenntnisse über Aktivitäten der Partei durch offene Ermittlungsmaßnahmen der Polizei gewonnen worden. Zur Vertiefung der Tatsachenbasis wurden auch Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung einbezogen. Damit gibt es - anders als im ersten Verfahren zum Verbot der NPD - kein Problem mit der Einbeziehung sogenannter V-Leute. Die Quellenfreiheit des vorgelegten Materials wird von allen Innenministern bestätigt.

Die NPD bezweifelt laut Medienberichten ihrerseits, dass tatsächlich alle V-Leute aus der Parteispitze abgezogen worden sind.

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